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REZEPTBESTELLUNG (E-Rezept)

Seit November 2023 haben wir in unserer Praxis für unsere Bestandspatienten/innen das E-Rezept für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln eingeführt.

WAS IST DAS E-REZEPT?

Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von unseren Ärzten digital erstellt, signiert und von unserer Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Am Folgetag können Sie das Rezept dann mit Ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke einlösen. Ein Rezept in Papierform ist nicht mehr notwendig und entfällt, sofern sie bereits eine elektronische Gesundheitskarte haben. Mit Ihrer Versichertenkarte kann die Apotheke auf die für Sie gespeicherten Rezepte zugreifen.

VORAUSSETZUNG FÜR DAS E-REZEPT                                                                                   

Voraussetzung für die Ausstellung eines E-Rezeptes ist, dass Sie bereits Patient in unserer Praxis sind und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, d.h. eine NFC-fähige Gesundheitskarte. Ob Ihre Karte NFC-fähig ist, erkennen Sie am Funkwellensymbol am oberen Rand der Karte. 

WIE BEKOMME ICH DAS E-REZEPT?

  • Wenn Sie im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis waren, und wir Ihre Karte eingelesen haben, übermitteln Sie uns Ihren Rezeptwunsch online über die Terminbuchungs-Funktion unserer Webseite. Buchen Sie dort bitte die Leistung „Rezepterstellung“. Bitte geben Sie uns Ihren vollständigen Namen an, den Namen des gewünschten Medikaments sowie die gewünschte Dosierung. Das Rezept kann dann jeweils am Folgetag ihres gebuchten Termins ab 10 Uhr in Ihrer Apotheke eingelöst werden. Sollte eine Rezepterstellung für uns nicht möglich sein, kontaktieren wir Sie.

  • Waren Sie im laufenden Quartal noch nicht in unserer Praxis bitten wir Sie, mit Ihrer Versichertenkarte und Ihrem Rezeptwunsch in unsere Praxis zu kommen. Bitte bringen Sie in diesem Falle etwas Zeit mit. Wir lesen Ihre Karte ein und erstellen das E-Rezept. Sie können das Rezept dann am Folgetag mit Ihrer Versichertenkarte in Ihrer Apotheke einlösen.

ICH HABE NOCH KEINE ELEKTRONISCHE VERSICHERTENKARTE

Sollten Sie noch keine elektronische Gesundheitskarte haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, die Ihnen zeitnah eine aktuelle Karte ausstellen wird.

Das E-Rezept ist aktuell nur für gesetzlich Versicherte erhältlich.